Ambulanter Pflegedienst Harmonia-
Behandlungspflege aus Burglengenfeld

Medizinische Versorgung nach SGB V

In Zusammenarbeit mit Ihrem Arzt stellen wir die medizinische Versorgung sicher.
Der behandelnde Arzt stellt bei einer medizinischen Notwendigkeit eine sogenannte „Verordnung häuslicher Krankenpflege“ aus, nach deren Anweisung wir die Versorgung übernehmen.
Die Kosten werden von der Krankenkasse und nicht von der Pflegekasse getragen und gehen somit nicht zu Lasten des durch den Pflegegrad zur Verfügung stehenden Budgets.
Aber auch wenn Sie keinen Pflegegrad haben, kann Ihr behandelnder Arzt diese Behandlungspflege nach Notwendigkeit verordnen.
Voraussetzung dafür ist immer, dass es keine im Haushalt des Versicherten lebende Person gibt, die diese Tätigkeit übernehmen kann.

Klassische Leistungen der Behandlungspflege: 

Medikamentengabe

Wundversorgung

Injektion

Insulingabe

Katheterisierung

Haben Sie Fragen zur Behandlungspflege?

Wir beraten Sie gerne!